Listenhunde

American Pit Bull Terrier
Der American Pit Bull Terrier gehört zu den "Listenhunden" | Foto: DevidDO / Depositphotos.com

Immer wieder hören wir diesen Begriff „Listenhund“. Ganz automatisch verbinden wir ihn mit den Kampfhunderassen. Richtig ist aber, dass diese Liste nicht nur Kampfhunderassen zu finden sind. Auch solche, die wir als „normal“ einstufen würden, stehen darauf. Deshalb ist es wichtig, sich einmal intensiv mit dem Thema „Listenhunde“ zu befassen. Sonst kommt es doch noch vor, dass Sie sich in eine Hunderasse vergucken, die tatsächlich gelistet ist. Denn wenn dies der Fall ist, gibt es einiges zu beachten.

Der Grundbegriff: Was ist eigentlich ein Listenhund?

Diese Bezeichnung ist bereits seit langer Zeit bekannt. Seit Jahrhunderten werden Hunde für Kämpfe eingesetzt. Einerseits sind sie tatsächlich als kämpfende Begleiter mit den Soldaten in die Schlacht gezogen. Andererseits sind sie auch zum Schutz vor großen, wilden Tieren wie Bären, Wölfen und ähnlichem mit den Jägern in den Wald gegangen.

Selbstverständlich haben die Schäfer, aber auch die Bauern entsprechende Schutzhunde für ihre Herden und Höfe besessen. Im römischen Reich wurden die Kampfhunde auch gegen die Gladiatoren ins Spiel gebracht, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Hunderassen wurden / werden seit Jahrhunderten zudem für Hundekämpfe speziell gezüchtet.

Heute werden Hunderassen als Kampfhunde bezeichnet, die einen großen Drang aufzeigen, schnell und konsequent Menschen und andere Tiere anzugreifen. Dabei muss der Hund nicht konkret bereits Menschen oder Tiere attackiert haben, aber laut Rassebeschreibung des FCI eine entsprechende Tendenz dazu aufzeigen. Nicht nur reinrassige Tiere werden als Kampfhund bezeichnet, sondern auch entsprechende Kreuzungen.

Natürlich kann es auch zu Übergriffen anderer Hunderassen kommen. Ist es dem Ordnungsamt bekannt, dass ein Hund entsprechend übergriffen ist, wird er ebenfalls auf die Liste gesetzt. Pauschal kann dies eine ganze Rasse betreffen, wenn diese landesweit des Öfteren auffällig geworden ist. Bei dieser Einschätzung wird sich selbstverständlich konsequent an die rechtliche Definition des Begriffes „Listenhund“ / „Kampfhund“ gehalten.

Der eine ist es, der andere nicht

Für verschiedene Hunderasse gibt es laut Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz ein striktes Verbot für die Haltung, aber auch die Einfuhr dieser Tiere:

  • American-Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Pitbull-Terrier
  • sowie Kreuzungen dieser Hunderassen mit Nicht-Genannten

Trotz des strikten Gesetzes kann es Ausnahmen geben: Es muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung einer dieser Hunderassen bestehen. Die Listenhunde-Verordnung wird von den Bundesländern individuell geführt. So kann es durchaus sein, dass eine Hunderasse in einem Bundesland gelistet ist, im angrenzenden Bundesland jedoch nicht. Wer einen Listenhund besitzt, sollte also bei einem Umzug auf diese Vorschriften ein besonderes Augenmerk legen. Doch bereits bei Besuchen des Nachbar-Bundeslandes ist auf die Vorschriften zu achten. Ist in der Heimatregion lediglich Leinenpflicht angesagt, kann es in der Nachbarregion durchaus zu einer Pflicht des Maulkorbes kommen.

Die genauen Vorschriften der einzelnen Bundesländer lassen sich auf den Website der Landesregierungen nachlesen.

Welche Vorschriften können die Innenministerien der Bundesländer verhängen?

Die einfachsten Maßnahmen, einen Hund unter Kontrolle zu behalten, ist die Hundeleine. Aus diesem Grunde wurde eine Leinenpflicht in den meisten Bundesländern verhängt. Die Ausnahmen von dieser Regelung sind Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Die verhängte Leinenpflicht in den anderen Bundesländern ist jedoch nicht einheitlich. Während in Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg (Achtung: KURZE Leine!) und Brandenburg (Achtung: KURZE Leine!) eine allgemeine Leinenpflicht vorherrscht, finden wir in den übrig bleibenden Bundesländern abweichende Regelungen:

  • Berlin: Die Leinenpflicht gilt nicht in gesondert ausgeschilderten Bereichen.
  • Bremen: Während der Schonzeit vom 15.03.-15.07. herrscht absolute Leinenpflicht. In der übrigen Zeit dürfen die Hunde auf Waldwegen auch gerne frei laufen.
  • Niedersachsen: Die Leinenpflicht gilt im Zeitraum vom 1.4. – 15.07., in der Schonzeit. In der übrigen Zeit ist eine Leine nicht zwingend notwendig. ACHTUNG – in Niedersachsen kann es regionale Abweichungen geben.
  • Saarland: Auch im Saarland wird die Schonzeit vom 1.4. – 15.07. mit einer Leinenpflicht versehen. Das restliche Jahr über ist die Leine nicht notwendig.
  • Sachsen-Anhalt: Es gilt die gleiche Regelung wie im Saarland.

Die Vorschriften hinsichtlich der Leinenführung gilt für alle Hunde. Für die Listenhunde können jedoch weitere Auflagen verhängt werden. Auch diese sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch Gemeinde zu Gemeinde variieren. Wie immer dies letztlich auch aussehen, sollten man sich mit ihnen vertraut machen, bevor der Hund in sein neues Zuhause einzieht.

Die nachfolgenden Regelungen und Auflagen gelten für alle Besitzer von Kampf- / Listenhunden

  • Die Volljährigkeit des Hundehalters ist zu gewährleisten und bei der Meldung des Hundes beim zuständigen Ortsamt nachzuweisen.
  • Ein aktuelles, polizeiliches Führungszeugnis ist vorzulegen.
  • Neben dem Leinenzwang besteht für die betroffenen Hunde zudem ein Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit.
  • Es ist Voraussetzung, dass der Hund einen Wesenstest durchläuft.
  • Der Halter ist angehalten, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Dieser wird auch als Hundeführerschein bezeichnet.
  • Es besteht die Pflicht, den Hund zu kastrieren / sterilisieren.
  • Die betroffene Gemeinde wird ermächtigt, eine erhöhte Hundesteuer für die Listenhunde zu erheben.
  • Dem Hundehalter wird eine Versicherungspflicht auferlegt.
  • Es besteht ein Verbot für bestimmte, von der Gemeinde festgelegte Plätze und Einrichtungen.

Um sicher zu stellen, dass man tatsächlich alle Vorgaben der Gemeinde einhält, ist es empfehlenswert, sich direkt beim Amt über diese zu informieren. In den meisten Fällen sind entsprechende Merkblätter vorhanden, die dem Interessenten ausgehändigt werden. So kann er sich in aller Ruhe auf den Einzug des neuen Hundes vorbereiten.

Gibt es unterschiedliche Kategorien der Listenhunde?

Insgesamt gibt es drei Kategorien: Kat 0, Kat 1 und Kat 2.

  • Kategorie 0: Diese Hunde werden als Kampfhunde geführt. Jedoch werden sie keiner Kategorie konkret zugeordnet.
  • Kategorie 1: Die Rasse wird als gefährlich geführt.
  • Kategorie 2: Die Gefährlichkeit dieser Rasse wird stark vermutet. Jedoch kann diese mittels eines Wesenstests widerlegt werden. 

Welche Hunderassen gehören explizit zu den Listenhunden?

Wie wir sehen, kann es durchaus unterschiedliche Nuancen in der Beurteilung der Hunderassen geben. Dennoch ist eine Liste vorhanden, auf denen die Namen derer Hunderassen verzeichnet sind, die von den deutschen Behörden als Listenhunde eingestuft werden.

HunderasseKategorie 1Kategorie 2Kategorie 0
Alano Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen 
American Bulldog Bayern, Nordrhein-WestfalenHessen
American Pitbull TerrierBayern, Brandenburg,  Hamburg, Nordrhein-WestfalenBaden-WürttembergBerlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt
American Staffordshire TerrierBayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBaden-WürttembergBerlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Bandog Bayern 
Bullmastiff Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBerlin
BullterrierBrandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBaden-Württemberg, BayernBerlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Cane Corso Italiano (Italienische Dogge) Bayern, Brandenburg 
Dobermann Brandenburg 
Dogo Argentino Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBerlin, Hessen
Dogo Canario Bayern, Brandenburg 
Dogue de Bordeaux Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen 
Fila Brasileiro Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBerlin, Hessen
Kangal (s.d. Anatolischer Hirtenhund) HamburgHessen
Kaukasischer Owtscharka HamburgHessen
Mastiff Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBerlin
Mastín Espanol Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBerlin
Mastino Napoletano Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBerlin
Perro de Presa Mallorquin Bayern, Brandenburg 
Rottweiler Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenHessen
Staffordshire BullterrierBayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBaden-WürttembergBremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz Sachsen, Sachsen-Anhalt
Tosa InuBayern, BrandenburgBaden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-WestfalenBerlin

Ist die Haltung eines Listenhundes gefährlich?

Diese Frage ist natürlich für jeden Interessenten ausschlaggebend. Allerdings kann an diesem Punkt bedingt Entwarnung gegeben werden. Jedoch ist die Klassifizierung als Listenhund nicht zwangsläufig, dass dieser Hund auch tatsächlich ein aggressives Leben führen wird. Nicht umsonst heißt es, dass ein gut sozialisierter Hund nicht das Ergebnis einer Rassezugehörigkeit ist, sondern das Ergebnis der guten Erziehung und frühzeitigen Sozialisierung durch den Halter. Im Umkehrschluss könnte selbst der kleinste und unscheinbarste Hund zu einem aggressiven Hackenbeißer werden, wenn er  keine korrekte Erziehung erfährt.

Für den Halter bedeutet dies nicht nur viel Aufmerksamkeit, sondern vielmehr auch einen großen Zeitaufwand. Denn bei diesem Hund wird es nicht ausreichen, einen Welpenkurs und die „normale“ Grundausbildung zu absolvieren.

Das Besondere an den Listenhunden ist ja, dass sie mit besonderen Fähigkeiten, mit besonderen Merkmalen ausgestattet sind. Diese gilt es bei der Ausbildung nicht zu beachten, sondern bei Bedarf auch zu fördern oder aber zu kontrollieren. So verfügen einige Rassen über eine besondere Eigenständigkeit, andere über eine extreme Bißkraft. Dies ist bereits im Welpenalter zu beachten und entsprechend darauf einzugehen. Aus diesem Grunde sollte man sich auf jeden Fall einen Hundetrainer suchen, der sich mit diesen Hunderassen ganz besonders auskennt. Seine Aufgabe ist es, nicht nur mit dem Hund, sondern vielmehr mit dem Halter zu trainieren. Denn natürlich ist auch der Halter, wenn er sich das erste Mal auf die Erziehung eines Listenhundes einlässt, mit vollkommen neuen Signalen des Tieres konfrontiert.

Listenhunde ticken anders, richtig?

So ist das Hauptaugenmerk darauf zu legen, dass einige die oftmals niedrige Reizschwelle des Hundes stets unter Beobachtung steht. Dies ist auch der Grund dafür, dass der Halter einen Hundeführerschein für diese Rassen benötigt. Denn als Halter eines Listenhundes ist es zwingend notwendig, dass man ruhig, dass man besonnen reagieren kann, auch wenn der Hund eine unerwünschte Reaktion zeigt.

Ebenso ist es wichtig, dass so einiges an Hundeerfahrung vorhanden ist. Denn eines ist sicher: Nicht einer der Hunde, die sich auf der Liste befinden, ist ein Anfängerhund.

Damit es diesbezüglich nicht zu Missverständnissen kommt, sollte dem Züchter bzw. der Person, von dem der Hund übernommen wird, eine gewisse Verantwortung zuteilwerden. Ihnen fällt die Verantwortung zu, zu überprüfen, ob tatsächlich bereits Erfahrung vorhanden ist.

Hierbei geht es natürlich nicht um Erfahrungen mit Toy-Dogs oder den gängigen Haushunderassen. Sie alle haben einen besonderen Lebensinhalt: Sie wollen dem Besitzer gefallen. Die Hunde, die wir auf der obigen Liste finden, sind allesamt bis zu einem gewissen Punkt absolut eigenständig.

Sicherlich sind sie gut erziehbar, wenn man rechtzeitig damit anfängt. Doch besitzen sie ein genetisches Potenzial, dass wir Menschen nicht kontrollieren können. Und wir können auch nicht zweifelsfrei vorhersagen, wann ihre Instinkte die Oberhand an sich reißen. Genau deshalb ist das frühzeitige Training bei einem Trainer mit Listenhunderfahrung einfach notwendig.

Staffordshire Bullterrier mit kurzer Hundeleine | Foto: hsfelix / Depositphotos.com

Warum einen „Spezialtrainer“ buchen?

Machen wir uns nichts vor: Die meisten Hundetrainer beschäftigen sich mit den „normalen“ Hunderassen und den „normalen“ Hundebesitzer. Nun denken Sie nicht, dass etwas mit den Listenhunden oder deren Besitzern nicht stimmig wäre.

So ist diese Aussage nicht gemeint. Doch wenn wir ehrlich sind, muss bei ihrem Trainer der Schwerpunkt anders gelegt werden als etwa bei einem Golden Retriever, der für das Agility Training fit gemacht werden soll. Die außergewöhnlichen Hunde sind in diesen Trainingsgruppen nicht oft zu finden, weshalb sich der „normale“ Hundetrainer nicht ausreichend mit ihnen und ihren Anforderungen beschäftigt hat. 

Der Hundetrainer, der sich auf diese Hunde spezialisiert hat, weiß ganz genau, wie er das Potenzial eines jeden Hundes einzuschätzen hat. Er weiß, Abhilfe zu schaffen, wenn sich der Hund oder auch der Hundeführer mit den Lektionen schwer tut.

Das Umfeld

Ein weiterer Punkt im Hundetraining für Listenhunde ist die Anwendung des Maulkorbes. Natürlich ist dieser als Schutz der Umgebung gedacht. Doch ist es für die meisten Hundebesitzer eine Überwindung, ihn zu benutzen. Diese Schwelle wird im Training überschritten, sodass man den Maulkorb auch als Schutz des Hundes vor den Vorurteilen seiner Umwelt betrachten kann. Ein guter Grund, ihn anzulegen.

Auch Herrchen muss lernen

Neben den Lektionen für den Hund ist der Trainer für Listenhunde auch darauf spezialisiert, den Hundeführer fit zu machen, den Hund in jeder Lebenslage sicher führen zu können. Sicherlich sind diese Hunde wunderbar, weshalb sich so mancher für sie entscheidet. Doch müssen für sie andere Anforderungen erfüllt werden.

Liebevolle Dominanz, Sicherheit im Umgang mit dem Tier und Konsequenz werden bei diesen Hunderassen noch größer geschrieben als bei allen anderen. Nicht, weil sie pauschal gefährlicher sind. Nein, ganz einfach weil ihr angezüchtetes, aggressives und jagendes Potenzial dichter unter der Oberfläche liegt als bei anderen Hunderassen. Darauf muss sich jeder Halter einstellen, was zu Beginn vielleicht ein wenig schwierig, aber erlernbar ist.

Die Sache mit dem Maulkorb

Das Wichtigste zuerst: Es muss Ihnen absolut nicht peinlich sein, wenn Ihr Hund einen Maulkorb trägt!

Ja, das ist tatsächlich so gemein, wie es dort geschrieben steht. Der Grund für diese Aussage ist eigentlich recht einfach: SIE als Hundeführer wissen um das individuelle Potenzial Ihres Hundes. Die Passanten auf der Straße und andere Hundebesitzer können darüber gar nichts wissen, richtig? Deshalb sehen sie nur den Hund. Eine Hunderasse von der die Medien sagen, dass sie gefährlich sein. Und schon macht sich Unwohlsein und Angst breit. Angst, die der Hund förmlich riechen kann. Im ungünstigsten Fall reagiert er darauf.

An diesem Punkt kommt die gute Erziehung und Sozialisierung des Tieres ins Spiel. Hat beides einen guten, sichtbaren Erfolg zu Tage gebracht, interessiert sich der Hund überhaupt nicht für die anderen Menschen und Hunde. Es ist ihm schlicht egal, da er, wie jeder gut erzogene Hund, sich auf seinen Hundeführer konzentriert. Punkt aus!

Der Maulkorb ist für die Umwelt also ein Zeichen, dass es sich hier um einen verantwortungsvollen Hundehalter handelt, der um das Potenzial seines Hundes weiß und deshalb zu Vorsichtsmaßnahmen gegriffen hat, um seine Umwelt, vor allem aber seinen Hund zu schützen.

Ist der Hund auf eine liebevolle Art an den Maulkorb gewöhnt worden, ist es für ihn genauso selbstverständlich diesen zu tragen die Leine und das Geschirr. Es ist alles eine Frage der Übung und der Übermittlung.

Anerkennung?

Es wäre schön, wenn die Menschen, die Listenhunde mit Argwohn gegenüberstehen, sich bewusst machen würden, dass der Maulkorb ein Zeichen von Verantwortung und nicht eines der Gefährlichkeit des Hundes ist. Könnten sie dies honorieren, würden vielen Besitzern von Listenhunden ein großer Stein vom Herzen fallen.

Der Wesenstest – ein Muss!

Grundsätzlich kann sich jeder Hundebesitzer mit seinem Tier zu einem Wesenstest anmelden. Dieser ist nicht nur den auffälligen Tieren bzw. den Listenhunden vorbehalten. Gerade bei Hunden, deren Verhalten oftmals zweideutig ist, kann er Hund, Hundebesitzer und Hundetrainer einen Schritt weiter in der Ausbildung bringen.

Welche Hunde müssen den Wesenstest durchlaufen?

Für die Listenhunde sowie auffällig gewordene Hunde jedoch ist er ebenso vorgeschrieben wie für Hunde, die in den Polizeidienst, den Dienst beim Zoll und in die Hunderettungsstaffel aufgenommen werden sollen. Nun stellt sich natürlich die Frage, was genau sich hinter dem Wesenstest verbirgt und wie er durchgeführt wird.

Im ersten Schritt ist es wichtig zu wissen, dass der Wesenstest IMMER den Anforderungen der Region entsprechen muss, in dem Sie und Ihr Hund leben bzw. sich regelmäßig aufhalten. Sollten es sich hierbei um unterschiedliche Regionen mit verschiedenen Anforderungen handeln, kann es durchaus sein, dass der Test für jede einzelne Region absolviert werden muss. Hier kann das zuständige Ortsamt die notwendigen Informationen liefern und prüfen, ob der Wesenstest aus einer anderen Region ausreichend ist. Dies sollte man sich aber tunlichst schriftlich geben lassen!

Der Inhalt des Wesenstests

In den meisten Fällen beginnt der Wesenstest mit einer körperlichen Untersuchung. Oftmals sind die Prüfer Tierärzte oder aber behördliche Prüfer, die eine entsprechende Qualifikation erworben haben. Da einige körperliche Erkrankungen zu vermehrter Aggression führen können, ist diese Untersuchung wichtig und wird von einer Blutuntersuchung gefestigt. Diese gibt auch Aufschluss darüber, ob der Hund für den Test unter Beruhigungsmittel gestellt wurde. Dies wäre natürlich ein Grund für einen sofortigen Ausschluss aus dem Test.

Kennt sich der Halter aus?

Es folgt ein intensives Gespräch mit dem Hundehalter, in dem er Antwort und Rede über seine Gründe für die Anschaffung dieses Hundes und seiner Haltungsweise stehen muss. Zudem werden ihm noch einmal die Hintergründe für die Rasse und deren Einstufung als Listenhunde dargelegt. Kurz gesagt wird der Halter intensiv über sein Wissen über die Rasse und seinen Hund im Speziellen befragt. Die gesamte Lebenssituation wird durchleuchtet, damit sich der Prüfer ein Bild machen kann.

Der Besuch zu Hause

In Folge überprüft der Prüfer die Haltungssituation des Tieres beim Halter zu Hause. Unter anderem werden alle Grundkommandos bei dieser Begegnung abgefordert, in unterschiedlichen Situationen und Personen- und Hundekonstellationen. Dies beinhaltet die Bewegung im Straßenverkehr oder Menschenansammlungen ebenso wie die Begegnung mit Artgenossen.

Nicht bestanden, was nun?

Man sollte vorweg nehmen, dass das Ergebnis oftmals vom Prüfer abhängig ist. Harmonieren Hund und Prüfer nicht zusammen, sollte man eventuell auf einen weiteren Termin warten.

Bei positiver Prüfung kann es unter Umständen zu Erleichterungen kommen, etwa Befreiung der Maulkorbpflicht oder ähnliches.

Bei negativer Prüfung sieht dies etwas anders aus. Je nach Ergebnis können weitere Anforderungen gestellt werden. So kann etwa gefordert werden, dass nur noch eine bestimmte Person des Haushalts mit dem Hund in der Öffentlichkeit Gassi gehen darf oder nur noch eine bestimmte Form des Maulkorbes zu verwenden ist. Das schlimmste Szenario  wäre die Inobhutnahme des Tieres durch die Behörden.

FAQ

🐶 Wie wird der Listenhund definiert?

Von einem Listenhund wird gesprochen, wenn diese Hunderasse als aggressiv bzw. mit einem gehobenen Aggressionspotenzial eingestuft wird. Ebenso sind Einzelhunde, die auffällig geworden sind, ebenfalls in die Rubrik der Listenhunde aufzunehmen.

🐶 Können Listenhunde problemlos gezüchtet und verkauft werden?

Nein, für beide Vorhaben sind spezielle Genehmigungen notwendig. Zudem muss ein berechtigtes Interesse an der entsprechenden Hunderasse nachgewiesen werden können.

🐶 Kann ein Listenhund ohne Schwierigkeiten gekauft werden?

Nein, es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, um einen Listenhund halten zu dürfen: Polizeiliches Führungszeugnis, Hundeführerschein, Haltungsbedingungen gemäß Anforderungen des örtlichen Ordnungsamtes, Gute Kenntnisse über die Hunderasse und ihre Besonderheiten, Wesenstest für den Hund. Regional können die Anforderungen von Amtes wegen stark variieren.

🐶 Muss jeder Listenhund einen Maulkorb tragen?

Dies ist nicht zwingend notwendig. Ein entsprechender Wesenstest des Tieres kann dafür sorgen, dass der Maulkorb abgelegt werden kann. In den meisten Fällen wird er als Zeichen des Verständnisses der Halter als Vorsichtsmaßnahme eingesetzt.

🐶 Besteht für jeden Listenhund Leinenzwang?

Nicht zwangsläufig. Ob ein absoluter Leinenzwang besteht oder nicht, ist vom Ergebnis des Wesenstests abhängig. Da dieser von den regionalen Anforderungen abhängig ist, kann das Ergebnis für ein und denselben Hund in unterschiedlichen Regionen durchaus unterschiedlich ausfallen.

🐶 Sind die Anforderungen und Vorschriften für Listenhunde deutschlandweit gleich?

Nein, die Vorschriften für die Listenhunde werden von den Landesregierungen der Bundesländer festgesetzt. Zudem haben die Ortsämter das Recht, zusätzliche Anforderungen festzulegen. Wer sich einen Listenhund zulegen möchte, muss stets den regionalen Anforderungen und Vorschriften Folge leisten.







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