Der Hund in der Mietwohnung

Hund in der Mietwohnung
Foto: chalabala / Bigstockphoto.com

Wir Menschen lieben unsere Hunde. Waren sei einst Wach- und Hofhunde, so haben sie sich im Laufe der Zeit zu Familienmitgliedern gemausert. Sie leben mit uns, begleiten uns überall hin und schlafen nicht selten im selben Bett wir ihre Menschen. Doch leider beginnen genau hier schon die Probleme.

Lebt man in seinem eigenen Haus, kann man im Großen und Ganzen tun und lassen, was man will. So ist die Frage, ob ein Hund einziehen darf, hier nur eine Frage, die unter den Familienmitgliedern geklärt werden muss.

Ganz anders sieht das in einer Mietwohnung aus. Immer wieder hört man von Vermietern, dass Hundehaltung verboten sei oder es gibt Schwierigkeiten mit den anderen Mietern. Wie sieht die Situation mit dem Hund in der Mietwohnung nun aber wirklich aus?

Es gibt kein generelles Verbot

In vielen Mietverträgen ist das Thema Haustiere nicht konkret geregelt. Die Gesetzeslage dazu ist allerdings ganz klar. Der Vermieter darf eine Haustierhaltung nicht generell verbieten.

Das bedeutet, wenn man einen Hund hat, darf der grundsätzlich mit in die Wohnung. So hat das Amtsgericht Köln entschieden. Generelle Klauseln in Mietverträgen, die Haustiere verbieten sind als unangemessene Benachteiligung des Mieters zu sehen und damit nicht wirksam.

Das gilt auch für jegliche Besuche mit Hunden. Allerdings kann der Vermieter sehr wohl ein individuelles Verbot anstreben. Das bedeutet, dass dann über jeden einzelnen Fall gesondert verhandelt und entschieden wird. So kann im Mietvertrag eine Klausel enthalten sein, dass die Zustimmung des Vermieters vor der Anschaffung eines Hundes vorliegen muss.

In speziellen Fällen kann der Vermieter dann auch einen Hund ablehnen. Gründe könnten etwa bestehende Allergien beim Vermieter oder anderen Mietern sein. Es gibt aber natürlich auch noch andere Gründe, die eine Hundehaltung infrage stellen könnten. Darüber wird dann aber objektiv entschieden. So kann es passieren, dass in ganz speziellen Fällen die Hundehaltung nicht erlaubt wird.

Hund in der Mietwohnung
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Die Hundehaltung sollte schon vorab geklärt werden

In der Praxis bedeutet das ganz einfach, dass es sinnvoll ist, schon im Vorfeld mit dem zukünftigen Vermieter das Thema Hundehaltung in Ruhe zu besprechen.

Wenn man merkt, dass es Vorbehalte gegen einen pelzigen Mitbewohner gibt, sollte man sicherheitshalber nach einer anderen Wohnung suchen.

Andernfalls wird es immer wieder zu Situationen kommen, die Grund sind für Beschwerden. Das Leben unter diesen Umständen kann sehr mühsam werden. Unter Umständen kann der Mieter die Zustimmung der anderen Mieter einholen. Das erleichtert manchmal die Angelegenheit.

Hat man zum Zeitpunkt des Einzugs noch keinen Hund, plant aber die Hundehaltung in absehbarer Zeit, sollte dies ebenfalls Thema bei der Unterzeichnung des Mietvertrages sein. Es ist immer besser, das Thema schon im Vorfeld anzuschneiden, als dann eine böse Überraschung zu erleben. Ein schriftliches Einverständnis des Vermieters ist in diesem Fall sehr hilfreich.

Die Zustimmung kann für einen Hund gelten

Hat der Vermieter dem Hund zugestimmt, gilt die Entscheidung als fixiert. Der Vermieter kann nicht nach einiger Zeit verlangen, dass der Hund weggegeben werden muss. Er ist an seine Entscheidung gebunden.

Allerdings kann diese Zustimmung sich nur auf diesen einen speziellen Hund beziehen. Hier muss man vorsichtig sein. Gilt die Zustimmung nur für diesen Hund, muss für jeden anderen Hund erneut um Erlaubnis gefragt werden.

Viele Vermieter geben aber ihre Erlaubnis generell und es muss nicht für jedes einzelne Tier nachgefragt werden. Allerdings ist es immer besser, auch das bereits im Vorfeld abzuklären. Im Nachhinein verbieten kann der Vermieter den Hund aber aus „wichtigen“ Gründen. Das könnte etwa ein Angriff des Tieres auf andere Mieter sein.

Hunde müssen artgerecht gehalten werden

Hat der Mieter einen Hund genehmigt, dann heißt das noch lange nicht, dass nun eine unbegrenzte Anzahl von Tieren einziehen kann. Es dürfen nur so viele Hunde in einer Wohnung wohnen, wie es der Größe des Wohnraumes entspricht. Ein Hund muss artgerecht gehalten werden und das ist keinesfalls gegeben, wenn mehrere Hunde in einer kleinen Zweizimmerwohnung leben müssen. Kein Vermieter muss übertriebene Tierhaltung akzeptieren.

Ebenso ist es nicht ratsam, einen großen Hund mit extremem Bewegungsdrang und viel Temperament auf einer winzigen Wohnfläche zu halten. Ausnahmen bestätigen hier allerdings wieder die Regel, wenn der Hundehalter mit dem Tier viel unternimmt und das Tier immer genug Bewegung erhält. Dann wird es in der Wohnung nur zum Schlafen sein und sich sehr ruhig verhalten. Das bedeutet, hier ist die Vernunft des Hundehalters gefragt.

Bellen ist nicht gleich bellen

Hunde bellen. Manche viel, manche wenig und einige wenige jaulen. Dass ein Hund von Zeit zu Zeit bellt, ist völlig normal und wird auch niemanden stören. Problematisch wird es, wenn die anderen Mieter kein Auge mehr zumachen, weil der Hund die Nacht zum Tag macht.

Einige Hunde können auch nicht alleine bleiben. Sie zerstören nicht nur die Einrichtung, sondern schlagen regelrecht Terror.

Das kann ununterbrochenes Bellen, Jaulen oder Heulen sein. Manch vierbeiniger Zeitgenosse wirft sich regelrecht gegen die Tür, um zu seinem Menschen zu gelangen, oder kratzt wie verrückt daran. Diese Situation ist weder für den Hund noch für die anderen Bewohner erträglich.

In diesen Fällen kann der Vermieter den Mieter vor vollendete Tatsachen stellen und verlangen, dass der Hund auszieht. Hält sich das Bellen und Verhalten des Tieres jedoch im normalen Rahmen, dann ist ein Bellen keinerlei Grund für eine Kündigung.

Ein entspanntes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist hilfreich

Wer mit seinem Hund oder seinen Hunden also ungestört und in Ruhe in einer Mietwohnung leben möchte, der sollte auf einiges achten. Grundlage eines entspannten Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter ist stets ein freundlicher Umgangston.

Fast immer können Fragen oder Probleme mit Freundlichkeit und Kompromissen leicht aus dem Weg geschafft werden.

Eine Hundehaltung sollte immer konkret und vorab abgesprochen werden. Es macht keinen Sinn, den Vermieter vor vollendete Tatsachen zu stellen. Damit sich der Hund und alle anderen Mieter im Haus wohlfühlen, sollte der Hund eine gewisse Grunderziehung haben.

Ein Hund, der jedes fremde Geräusch als Anlass zum Bellen sieht oder der aus purer Langeweile bellt, wird in einer Mietwohnung sicherlich zum Problemfall. Ebenso problematisch ist ein Hund, der nicht alleine bleiben will oder ein Hund, der nicht genug sozialisiert oder gar aggressiv ist.

Hunde müssen lernen, alleine zu bleiben

Das Alleine bleiben muss ein Hund möglichst früh lernen. Er kann das nicht einfach, denn er ist daran gewöhnt, dass Mutter und Geschwister immer um ihn herum sind. Kommt das Tier ins Haus, muss man es langsam und mit viel Geduld daran gewöhnen, alleine zu bleiben.

Das funktioniert, indem man anfangs einfach das Zimmer verlässt und schon mal die Tür zumacht. Funktioniert das, kann man ab und zu die Wohnung für kurze Zeit verlassen. Das passiert ohne jeglichen Kommentar. Kommt man zurück, sollte man den Hund ebenfalls gar nicht besonders beachten.

Damit bekommt er das Gefühl, dass es völlig normal ist, wenn Frauchen oder Herrchen kurz weg sind. So wird das Tier langsam und behutsam an die Situation herangeführt und schon bald wird es merken, dass der Halter immer wieder gerne zurückkehrt. So lernt der Hund, die Zeit ruhig und friedlich zu überbrücken.

Das ist gut für ihn und für andere im Haus lebende Menschen. Und mit ein wenig Höflichkeit und Rücksichtnahme wird das Zusammenleben in der Mietwohnung sicherlich funktionieren.
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